Altersvorsorge

Rahmenvertrag des
BAV Bayerischer Apothekerverband e. V.
zur betrieblichen Altersvorsorge für Apotheken

(gemäß Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken)
Firmenlogo Bayernassecuranz und BAV
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Aussage der tarifvertraglichen Vorschriften:

Jede/r Apothekeninhaber/in, der/die tarifvertraglich gebunden ist, ist ab dem 01.01.2012 verpflichtet, seinen/ihren Angestellten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren.


Dieser Zuschuss erfolgt über zwei Bausteine:

Baustein 1: Arbeitgeberfixbeitrag nach Wochenarbeitsstunden

Wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitgeberbeitrag
mehr als 30 Std. 27,50 € mtl.
mehr als 20 Std. 22,50 € mtl.
mehr als 10 Std. 15,00 € mtl.
nicht mehr als 10 Std.* 10,00 € mtl.
(* gilt auch für Auszubildende nach einer Probezeit von maximal vier Monaten)

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Baustein 2: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber fördert den Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss von 20%
zu dem vom Mitarbeiter selbst umgewandelten Entgelt.

Beispiel: Mitarbeiter/in mit 35 Wochenarbeitsstunden

Arbeitgeberfixbeitrag (Baustein 1)   27,50 EUR
+ Eigenbeitrag Mitarbeiter (Baustein 2) 100,00 EUR
+ Arbeitgeberzuschuss (20% aus 100,- EUR)   20,00 EUR
Gesamtbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge 147,50 EUR
Verlinkung zur Berechnung Hier klicken für weitere Informationen