Rahmenvertrag des
BAV Bayerischer Apothekerverband e. V.
zur betrieblichen Altersvorsorge für Apotheken
(gemäß Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken)
Aussage der tarifvertraglichen Vorschriften:
Jede/r Apothekeninhaber/in, der/die tarifvertraglich gebunden ist, ist ab dem 01.01.2012 verpflichtet, seinen/ihren Angestellten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren.Dieser Zuschuss erfolgt über zwei Bausteine:
Baustein 1: Arbeitgeberfixbeitrag nach WochenarbeitsstundenWöchentliche Arbeitszeit von | Arbeitgeberbeitrag |
mehr als 30 Std. | 27,50 € mtl. |
mehr als 20 Std. | 22,50 € mtl. |
mehr als 10 Std. | 15,00 € mtl. |
nicht mehr als 10 Std.* | 10,00 € mtl. |
Baustein 2: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Der Arbeitgeber fördert den Mitarbeiter zusätzlich mit einem Zuschuss von 20%
zu dem vom Mitarbeiter selbst umgewandelten Entgelt.
Arbeitgeberfixbeitrag (Baustein 1) | 27,50 EUR |
+ Eigenbeitrag Mitarbeiter (Baustein 2) | 100,00 EUR |
+ Arbeitgeberzuschuss (20% aus 100,- EUR) | 20,00 EUR |
Gesamtbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge | 147,50 EUR |